1. Einleitung

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen hat sich in der Konferenz mit den leitenden Sanitätsbeamtlnnen bei den Ämtern der Landesregierungen vom 10. November 1999 auf Ersuchen der Länder bereit erklärt mit den Ländern an der Erstellung von Checklisten als Hilfestellung für den Vollzug der behördlichen Krankenhauseinschau zusammenzuarbeiten.

Diese Checklisten können im Rahmen der Vollzugsverantwortung der Länder im Krankenanstaltenbereich Verwendung finden, darüber hinaus aber auch im Rahmen des Vollzuges der Sanitären Aufsicht herangezogen werden.

Die Checklisten sollen als Hilfsinstrument für die Überprüfungstätigkeit verstanden werden und den Amtsärzten bzw. sonstigen Kommissionsmitgliedern eine umfassende Übersicht über alle im jeweiligen Überprüfungsfeld in Frage kommenden Bereiche geben. Die Checkisten werden bewusst nicht als Punkte gestaltet, die lediglich abzuhaken sind. Die Auflistungen sollen vielmehr Anlass sein, sich mit den angesprochenen Punkten auseinanderzusetzen und durch die gegebenen Antworten und Beobachtungen weiterführende Fragen und Überlegungen anzustellen um die erforderlichen Schlussfolgerungen ziehen zu können.

Im Hinblick auf die umfangreichen Themenbereiche kann es auch angezeigt sein, Schwerpunkte in der Überprüfungstätigkeit zu setzen und andere Bereiche einer weiteren Überprüfung vorzubehalten.

Es ist beabsichtigt, nach einem angemessenen Zeitraum den Einsatz der Checklisten als sachdienliches Hilfsinstrument im Bereich der behördlichen Uberprüfungen zu evaluieren und die Checklisten in angemessenen Zeiträumen zu überarbeiten.

In diesem Kontext wurde als erster Bereich der Bereich der Krankenhaushygiene bearbeitet und nachfolgende Checkliste erstellt.

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Sektion VIII, Stand 06.07.00